Finanzierung der Ziele und Aufgaben
Leider – wie auch bei vielen anderen Vorhaben – lassen sich die angestrebten Ziele nicht nur mit guten Ideen und persönlichem Einsatz erreichen . Zur Verwirklichung ihrer Ziele und Aufgaben ist die Bürgerstiftung stets auf finanzielle Zuwendungen aus Spenden, Zustiftungen sowie Sponsoren angewiesen.
Für die Förderprojekte dürfen nur die Zinserträge aus dem angelegten Stiftungskapital sowie Spenden verwendet werden !
Wir wenden uns an die Bürger (auch ehemalige ) und Unternehmer der Gemeinde, die vor einer wichtigen Entscheidung über die künftige Verwendung ihres Vermögens stehen : Soll ich es (teilweise) vererben, spenden oder stiften ? Wie kann ich vielleicht etwas von dem zurückgeben , was mir in der Vergangenheit gegeben wurde.
Wir ermöglichen Ihnen, „dass Ihr Name und Tun nicht in Vergessenheit geraten“. Wir laden Sie ein, sich für diese gute Sache einzubringen und damit die gemeinnützige Arbeit der Stiftung zu unterstützen . Seit der Gründung im Jahre 2007 wurden bereits viele soziale , jugendpflegerische und kulturelle Projekte realisiert – zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger.
Stiften, vererben oder spenden Sie … für soziale und gemeinnützige Projekte in Südlohn
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital und unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung, mit den wachsenden Erträgen dauerhaft gute Projekte zu fördern.
Mit Spenden wird die Stiftung in die Lage versetzt, rasch zu helfen, da diese Zuwendungen schon zeitnah für die durch die Satzung festgelegten – gemeinnützigen – Zwecke verwandt werden müssen .
Mit einer Spenden-Patenschaft unterstützen Sie die Aufgaben und Projekte der Bürgerstiftung direkt und regelmäßig über einen längeren Zeitraum und schaffen damit eine gesicherte Planungsgrundlage für das gemeinnützige Wirken der Stiftung.
Schon mit einer kleinen Spende können Sie viel Gutes tun . Sammeln Sie z.B. bei Ihrem nächsten runden Geburtstag oder Ihrem Firmenjubiläum für die Bürgerstiftung. Unser spezielles „Stifti-Spendenschwein“ hilft Ihnen hierbei gerne und wartet auf Ihre Einladung .
Interessenten können unter dem Dach der Bürgerstiftung eine eigene Stiftung errichten und diese mit Ihrem Namen oder dem Namen eines Ihnen nahe stehenden Menschen verbinden und für die Erträge eine bestimmte Zweckbindung vorgeben.Damit fördern Sie über Generationen hinweg ein Anliegen, das einem vielleicht schon immer besonders am Herzen lag.
Für Stifter, die einen bestimmten Zweck nachhaltig unterstützen wollen, ohne eine eigene aufwendige Organisationsstruktur aufzubauen, legt die Stiftung innerhalb ihres Stiftungskapitals einen Stiftungsfonds an. Der oder die Stifter bestimmen den Namen des Fonds und die Verwendung seiner Erträge . Ein solcher Fonds sollte einen Betrag von mindestens 25.000 Euro umfassen. An bereits vorhandenen Stiftungsfonds können sich Bürger, Unternehmen und andere Organisationen durch weitere Zustiftungen beteiligen.
Förderer, die einen Teil ihres Vermögens bzw. dessen Erträge einem guten Zweck zu Gute kommen lassen , haben die Möglichkeit, der Bürgerstiftung ein Stifter-Darlehen zinslos zur Verfügung zu stellen. In einem Darlehnsvertrag werden die Rückzahlung oder ggf. spätere Umwandlung in eine Spende/Zustiftung geregelt.
Sie können die Bürgerstiftung auch durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft unterstützen und somit über die eigene Lebenszeit hinaus dauerhaft Gutes tun .
Auf Wunsch kann eine Spende oder Zustiftung auch über die Medien bekannt gemacht werden. Das ist durchaus im Sinne der Bürgerstiftung. Das Beispiel soll nämlich Schule machen und zur Nachahmung anregen. Nicht ohne Grund hat der Staat die Bürgerstiftungen unter seinen besonderen Schutz gestellt und gewährt Stiftern und Spendern für ihre Zuwendungen interessante steuerliche Vorteile .