Fördergrundsätze der Bürgerstiftung Südlohn-Oeding

Die Bürgerstiftung Südlohn-Oeding ist eine Gemeinschaftseinrichtung „von Bürgern – für Bürger“.
Sie will mit Ihrer Arbeit Menschen und Wirtschaftsunternehmen in der Gemeinde Südlohn anregen, sich mit persönlichem Einsatz, mit Ideen und mit finanziellen Mitteln für das Gemeinwesen einzusetzen. Sie versteht sich als Stärkung und Ergänzung bereits bestehender Einrichtungen und will zusätzliche Kräfte mobilisieren.

Die Bürgerstiftung Südlohn-Oeding fördert Projekte und Vorhaben in der Gemeinde gemäß ihrer Satzung in den Bereichen:

  • Bildung, Erziehung und Religion,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
  • Umwelt und Naturschutz, Landschaftspflege,
  • traditionelles Brauchtum und Heimatpflege,
  • Gesundheit und Sport,
  • die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen,
  • Mildtätigkeit

Ziel ist es, für Projekte Anschubfinanzierungen zu leisten , Vollfinanzierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bürgerstiftung Südlohn-Oeding.

Die Bürgerstiftung Südlohn-Oeding möchte zur aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben und zur Einbringung von eigenen Ideen und Engagement anstiften. Besonders hierfür behält sie sich vor, Partner zu suchen, mit denen ein Projekt entwickelt und gemeinsam umgesetzt werden kann.

Gefördert werden  Projekte, Vorhaben und Einrichtungen, die

  • dem Satzungszweck der Bürgerstiftung Südlohn-Oeding entsprechen
  • grundsätzlich gemeinnützig sind
  • einen hohen Anteil an ehrensamtlichem Einsatz bei der Realisierung aufweisen
  • einen Modell- und Vorbildcharakter haben sowie nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind
  • ein hohes Maß an bürgerschaftlicher Eigeninitiative und Selbstverantwortung erkennen lassen
  • Anstöße und Anregungen in der Gesellschaft geben
  • als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sind.

Die Bürgerstiftung Südlohn-Oeding fördert keine Vorhaben, Projekte und Einrichtungen, die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen zuzurechnen sind. Daher werden nachstehende Projekte in der Regel nicht gefördert:

  • Personalkosten und laufende Kosten ( im Ausnahmefall als Anschubfinanzierung )
  • kommerzielle Veranstaltungen
  • Einzelpersonen ( Förderung in Ausnahmefällen möglich )
  • politische Gruppierungen
  • Projekte außerhalb der Gemeinde Südlohn-Oeding
  • die Förderung über einen längeren Zeitraum
  • Projekte, die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen Institution fallen

Projekte, die den Förderungsgrundsätzen entsprechen, können von jedem Bürger aus Südlohn und Oeding, von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen oder Gruppen vorgeschlagen werden. Ggf. ist vor einer Antragstellung eine kurze schriftliche Anfrage an den Vorstand sinnvoll, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.

Darüber hinaus kann die Bürgerstiftung eigene Projekte in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern initiieren.

Förderantrag